Dienstag, 21. August 2012

Hanf & Recht

Besitz und Verkauf von Samen ?

Der Besitz von Samen und nicht THC-hältigen Blättern der zur Gattung Cannabis sat. gehörenden Pflanzen ist nach dem Suchtmittelgesetz nicht verboten und daher nach diesem auch nicht strafbar.
Der Verkauf von Samen, die nicht im Saatgutkatalog stehen, ist als (Mithilfe zur) Erzeugung von Cannabis strafbar, wenn der Verkäufer davon ausgehen muss, dass die Samen zur „Rauchwarenerzeugung“ verwendet werden. Genauso ist der Verkauf von „Stecklingen“ als Beitrag zur Erzeugung von Cannabis strafbar.

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