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Mittwoch, 6. Februar 2013

Polizeirecht

Personenkontrollen
In Österreich sind verdachtsunabhängige Personenkontrollen nicht erlaubt. Es muss ein konkreter Verdacht bestehen, damit eine Person beispielsweise aufgefordert werden kann, das Gepäck oder sich selber durchsuchen zu lassen. In der Praxis setzt sich die Polizei über diese Vorschriften hinweg als ob es sie nicht gäbe. Beispiele sind routinemäßige Kontrollen in der Westbahn auf Höhe Amstetten oder in der Südbahn Richtung Graz und Klagenfurt, Planquadrate in Linz und ähnliche Aktionen. Nur wenn ein konkreter Verdacht gegen eine Person besteht, darf sie einer Gepäcks- und Personendurchsuchung (Durchsuchung der Kleidung) unterzogen werden. Dass im Ekis (elektronisches kriminalpolizeiliches Informationssystem) bzw. in der Schengen-Datei Eintragungen vorhanden sind, begründet keinen konkreten Verdacht. Mit Sicherheit würde dieses Verhalten der Polizei sich ändern, wenn die Polizei auch nur in jedem fünften Falle mit einer konkreten Beschwerde rechnen müsste. Beschwerdeverfahren sind mühsam. Die meisten Leute wollen ihre Ruhe. Wenige Anwälte tun sich diesen Stress an. Das sind die Assets der Polizei.
Hausdurchsuchung – freiwillige Nachschau

Der Oberste Gerichtshofe in Strafsachen hat den Schutz des Grund- und Menschenrechtes „Wohnung“ leider stark verwässert. Auch in Bagatellfällen werden Hausdurchsuchungen bewilligt. Anonyme Anzeigen reichen nun für polizeiliche Zwangsmaßnahmen aus, was es seit Jahrzehnten in Österreich nicht mehr gegeben hatte. Trotzdem sollte nie eine Zustimmung zur „freiwilligen Nachschau“ gegeben werden, sondern immer die Ausstellung eines gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehles eingefordert werden. Wer im Besitz von Cannabis betreten wird, wird „auf frischer Tat betreten“. In einem solchen Fall kann die Polizei von sich aus eine Hausdurchsuchung durchführen.
„Es läutet an der Tür“

Es ist schon öfters vorgekommen, dass die Polizei an der Türe läutete, um beispielsweise einen Brief zuzustellen. Sobald die Türe aufgeht besteht die Gefahr, dass die Polizei Cannabisgeruch wittert und dann ist die Haus- oder Wohnungsdurchsuchung beschlossene Sache.

Also: Wenn es läutet und man weiß nicht wer es ist, sich nicht rühren.
Vernehmungstermine auf der Polizeiinspektion

Nie mit dem eigenen Auto hinfahren, sonst heißt es plötzlich „ich habe den Verdacht, dass Sie unter Cannabiseinfluss stehen, pinkeln Sie jetzt“ und wenn jemand nicht pinkelt (er ist dazu nicht verpflichtet) wird er dem Amtsarzt vorgeführt und der veranlasst möglicherweise eine Blutabnahme.

Die seit 01.01.2008 geltende neue Strafprozessordnung hat klare Regeln für das Verhalten der Polizei geschaffen. Leider werden diese Regeln in der Praxis ausgehebelt. Standard ist, „sie brauchen keinen Anwalt, der kostet nur Geld und kann sowieso nichts tun, er macht die Sache nur schlimmer“.

Standard ist, dass angerufen wird und gesagt wird, sofort zur Vernehmung auf die Polizei kommen. Dabei gilt: Die Polizei hat in der Regel schriftlich unter Angabe des Grundes vorzuladen. Jedermann ist berechtigt einen Anwalt beizuziehen. Der Anwalt kann bei der Vernehmung anwesend sein und Fragen stellen. Wenn die Polizei die Mitwirkung des Anwaltes bei der Vernehmung nicht duldet, kann der Beschuldigte jederzeit sagen, „wissen Sie was, ich sage nichts mehr“.

Fakt ist: Wenn der Anwalt beim Verhör dabei sitzt, ist es so, als ob der Stecker gezogen wäre. Der Verfolgungseifer der Beamten ist dann nur schaumgebremst.

Mittwoch, 7. November 2012

In Washington und Colorado wird gekifft!



In den Bundesstaaten Washington und Colorado haben die Wähler der Legalisierung von Marihuana zugestimmt. Auf staatlicher Ebene ist der Besitz kleiner Mengen des Rauschmittels für Konsumenten über 21 Jahren damit nun möglich. "Die Wähler haben gesprochen, und wir respektieren ihren Wunsch", sagte der Gouverneur von Colorado, John Hickenlooper, über die Marihuana-Abstimmung. Dem Sender CNN zufolge verwies er aber darauf, dass die Droge aus Sicht der Bundesbehörden in Washington D.C. weiterhin illegal ist. Als 18. Staat erlaubt Massachusetts jetzt die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke.

Samstag, 3. November 2012

Neue Lage - 6 Tage - Kiffen in den USA



In den USA wird in sechs Bundesstaaten über Cannabis abgestimmt.
Washington, Colorado und Oregon stimmen über eine staatlich kontrollierte Re-Legaliserung von Hanf für Erwachsene ab 21 Jahren ab, Arkansas, Massachusetts und Montana über die medizinische Verwendung. Die Chancen stehen in allen sechs Staaten gut...

Sonntag, 7. Oktober 2012

Die Wahrheit über Cannabis

Cannabis ist ein weltweit populäres Suchtmittel. International rangiert es auf Platz vier hinter Alkohol, Nikotin und Koffein.
Interessante BBC Exklusiv Doku.



Sonntag, 30. September 2012

Dope Shop: Drogen auf Rezept

DMAX Doku über Cannabis in Kalifornien. Drinks & Drugs - nächste Folge Donnerstag 23:15


Samstag, 29. September 2012

„Verbotenes bekämpft man am besten, indem man es erlaubt.“ John B. Priestley

Vortrag: Gebt das Hanf frei! Und zwar sofort! ist leicht gesagt...  

Maximilian Plenert, Darmstadt 18.7.2012
Warum ist Cannabis noch immer verboten? Weil...
Einige Fakten zur Legalisierung. Wie funktioniert Politik ? Was kann jeder tun? Stand der Legalisierung - Umfragen


Mittwoch, 26. September 2012

Petition für den Einsatz von Cannabis als Medizin

CAM - Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin:

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.
(Art. 25.1. der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)


An die österreichische Bundesregierung:


Petition für Cannabis als Medizin


Link zu www.cannabismedizin.at

Sonntag, 23. September 2012

Pssst ... Hier wird gekifft!

Sonntag, 30. September 2012 um 01.35 Uhr
Wiederholungen:
05.10.2012 um 11:35
Der Blogger
(Frankreich, 2012, 26mn)
ARTE F
Regie: Philippe Appietto
Moderation: Anthony Bellanger

 
"Der Blogger", präsentiert durch den französischen Journalisten Anthony Bellanger, widmet sich jede Woche einer europarelevanten Fragestellung und vergleicht die Lösungsansätze der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten. Er recherchiert im Internet, wertet Statistiken und Pressestimmen aus, veranschaulicht das jeweilige Thema mit dynamisch animiertem Kartenmaterial und führt Expertengespräche, um schließlich eine pointierte Schlussfolgerung liefern zu können. Heute: Pssst ... Hier wird gekifft!

Freitag, 21. September 2012

Der Streckmittel-Melder

Berichte von Konsumenten dokumentieren hier die Verbreitung gefährlicher Streckmittel in Haschisch und Marihuana sowie die von ihnen ausgelösten Nebenwirkungen.

In Deutschland gibt es seit Sommer 2006 zunehmend Probleme mit Verunreinigungen und Streckmitteln in Marihuana. Die Risiken dieser gesundheitsschädlichen Beimengungen sind oft erheblich. Dennoch steht die Politik diesem Phänomen weitgehend gleichgültig gegenüber.

Der Deutsche Hanf Verband will die Konsumenten und die Gesellschaft vor möglichen Folgeerkrankungen schützen. Im Laufe der Zeit soll so eine von Betroffenen erzeugte Übersicht über Streckmittel in Cannabisprodukten entstehen. Selbst betroffen?



Donnerstag, 20. September 2012

Cannabis weiterhin Einstiegsdroge - Tanz Marionette!

Hallo ihr lieben Grasfreunde! Cannabis als Einstiegsdroge - klingt blöd, ist aber so.

Hab mir gerade das Exzessiv VideoNr.°92 angesehen. Dabei sind mir einige bekannte Szenen aufgefallen. Zum Bongtest fuhr Micha mit Kollegen ins Amsterdam Studio. Gibt ja keinen ordentlichen Stoff mehr hier, meinte er. Hab ich das nicht schon einmal wo gehört?

Irgendwo hin fahren Stoff kaufen. Das Abenteuer beginnt...
 

Mittwoch, 19. September 2012

Zwei Kilo Cannabis - Nur zum Eigenkonsum

Ein Prozess um den Anbau von illegalem Hanf hat sich am Mittwoch beim Salzburger Landesgericht in Rauch aufgelöst: Die Marihuana-Plantage in einem Bungalow beim Kapuzinerberg in der Stadt war viel kleiner, als die Staatsanwaltschaft behauptete. Und verkauft wurde nichts.

Montag, 17. September 2012

Kokain, Heroin, Ecstasy - was brauchst du?

12:30 Uhr - GssGss was brauchst du?", fragt einer von ihnen. Wenige Schritte weiter der nächste, mit eingesteckten Händen läuft er durch die Straßen und schreit laut: Coca, Extasy, Marihuana... "Amsterdam"
Hab mich mal kurz umgedreht und nach Kameras gesucht. Vom Hauptbahnhof bis zum Coffeeshop The Grasshopper (ca. 500m) wurde ich fünf mal gefragt.
Fast wie immer. Mir fällt das breitere grinsen der Straßendealer auf, deren Geschäft nun immer mehr florieren anfängt.


Ab nächstes Jahr werden Millionen Ausländer mit dem einführen des Cannabis-Ausweises vor die Tür gesetzt!
Die Einführung vom "Wietpas" in den Niederlanden ist rechtens. Ein Gericht in Den Haag bestätigte ein damit verbundenes Verbot des Verkaufs von Cannabis an Ausländer.

Offiziell ist der Verkauf von Cannabis in den Niederlanden schon jetzt illegal. Er wird jedoch nicht bestraft, solange die Anbieter keine Werbung für ihre Produkte machen und keine größeren Mengen als fünf Gramm an Einzelpersonen abgeben.

Der Drogentourismus endet mit dem Coffeeshop-Verbot für Ausländer allerdings nicht. "Ich verkaufe an Franzosen, Belgier, Deutsche, Spanier und auch Niederländer", erklärt ein Dealer. Eine Studie ergab, dass der illegale Drogenhandel durch das Verbot "deutlich" zunahm.


Dienstag, 21. August 2012

Maulhaltung

Hanf & Recht

Besitz und Verkauf von Samen ?

Der Besitz von Samen und nicht THC-hältigen Blättern der zur Gattung Cannabis sat. gehörenden Pflanzen ist nach dem Suchtmittelgesetz nicht verboten und daher nach diesem auch nicht strafbar.
Der Verkauf von Samen, die nicht im Saatgutkatalog stehen, ist als (Mithilfe zur) Erzeugung von Cannabis strafbar, wenn der Verkäufer davon ausgehen muss, dass die Samen zur „Rauchwarenerzeugung“ verwendet werden. Genauso ist der Verkauf von „Stecklingen“ als Beitrag zur Erzeugung von Cannabis strafbar.